Grundlegendes

Grundlegendes zur Freiflächen-Photovoltaik

Nach dem Klimaschutzgesetz ist der Regionalverband Südbaden verpflichtet, im Laufe der nächsten Jahre 2% seiner Fläche für die Nutzung von erneuerbaren Energien auszuweisen. Für den Landkreis mit großer Fläche und relativ geringerer Bevölkerungsdichte bedeutet dies, dass er einen noch größeren Flächenanteil bereitstellen muss. Diese Flächen können sich in der Summe auf etwa 40 Quadratkilometer belaufen. Ein wesentlicher Anteil dieser Fläche wird, zumindest für einen gewissen Zeitraum, Photovoltaik zugewiesen werden.

Photovoltaik hat den Vorteil, dass sie nur geringe Anforderungen an den Standort stellt, die i.a. auch leicht zu erfüllen sind. Darüberhinaus lassen sich PV Freiflächenanlagen sehr schnell aufbauen (und auch wieder abbauen), da die Pfähle für die Unterkonstruktion gerammt werden können. Sie sind preisgünstig und können im wesentlichen von angelernten Kräften aufgebaut werden.

Für eine Überschlagsrechnung gehen wir davon aus, dass eine Nennleistung mit 1 kWP ca. 1 MWh elektrische Energie liefert. Moderne Solarmodule haben eine hohe Ausbeute und benötigen eine Fläche von 5 m2 pro kWP Nennleistung. Bei Freiflächenanlagen (oder ebenso bei Agri-PV) geht man von einem Belegungsgrad von 50-75% aus. Hieraus ergibt sich, dass eine Anlage auf einem Hektar Module mit einer Nennleistung von 1 bis 1,5 MWp installiert werden können und ein Jahresertrag zwischen 1 und 1,5 GWh erzielt werden kann. Die Stromgestehungskosten liegen für Freiflächenanlagen bei 3,13 bis 5,7 ct pro kWh. Der Jahresmarktwert für Solarstrom lag im Jahr 2021 bei 9,56 ct/kWh. Für das Jahr 2022 wird mit einem Jahresmarktwert von bis zu 30 ct pro kWh gerechnet. Der rechnerische Jahresertrag läge dann für 1 GWh daher bei 300 000 € (gegenüber 95 000 € im Jahr 2021). Abhängig von der Größe der Anlage rechnet man mit Investitionskosten von 500 000 € bis 700 000 € pro MWp. Der Betrieb einer Freiflächen PV Anlage ist daher auch außerhalb der EEG Förderung finanziell attraktiv.

PV Freiflächen-Anlagen (PV-FFA) können gleichzeitig eine Maßnahme zum Artenschutz darstellen, wenn z.B. zuvor intensiv genutzte Ackerfläche über den Bau eines Solarparks in eine Grünlandfläche umgewidmet und entsprechend extensiv gemäht oder beweidet wird. Es gibt Fälle, in denen PV-FFA von einigen Arten als Brutplatz (Feldlerche und Braunkehlchen) verwendet werden. Extensiv genutzte Standorte können sich so als wertvolle, störungsarme Lebensräume für Vögel entwickeln. Für die künftige Landschaftsnutzung ist es wichtig, einen guten Kompromiss zwischen Erhalt unserer Böden zur Lebensmittelerzeugung und Bereitstellung von Flächen zur Energiegewinnung (und als potentiell hochwertiges Habitat) zu finden. Die wertvollsten Böden sind künftig möglichst für die Erzeugung von Nahrungsmitteln zu nutzen. Andere Böden oder Flächen auf denen jetzt schon Pflanzen zu Energiegewinnung wachsen sind für die effizienteren PV-FFA zu verwenden. Wenn diese Anlagen mit Niederwild-durchlässigen Zäune ausgestattet werden, können hervorragende Habitate für seltene Bodenbrüter entstehen. Gerade bei den Sonderkulturen wie Obstbau müssen auch sog. Agri-PV-Anlagen ihren Beitrag leisten, die bei immer heißeren und sonnigeren Sommern mit ihrer Teilbeschattung einen positiven Nebeneffekt erzeugen.

Für die Errichtung von FFPV-Anlagen sind allerdings hohe verwaltungstechnische Hürden zu überwinden. Einerseits bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes, andererseits muss für jede FFPV-Anlage ein Bebauungsplan erstellt werden.

Mit einer Öffnungsklausel aus dem Jahr 2018 hat das Land Baden-Württemberg eine EEG-Förderung für FFPV-Anlagen in landwirtschaftlich benacheiligten Gebieten ermöglicht.

Eigentümer, die sich die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf ihrem Grundstück vorstellen können, sind eingeladen, ihr Interesse bitte unter info@KSNW-hexental.de zu melden. Das Klimaschutznetzwerk sammelt diese Anfragen und versucht sie in einer gemeinsamen Initiative aller Hexental-Gemeinden zur Änderung des Flächennutzungsplans zu bündeln.